Brandschutz im Treppenhaus in Bayern - worauf es ankommt

Siegbert Hanke

Siegbert Hanke

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8. Juli 2026

Brandschutz im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Bayern: Rauch und Flammen breiten sich aus. Ein Feuerlöscher hängt bereit.

Eine verrauchte Treppe wird in einem Mehrfamilienhaus innerhalb weniger Minuten zur gefährlichsten Stelle des Gebäudes. Für den Brandschutz im Treppenhaus gelten in Bayern deshalb klare Anforderungen an Rettungswege, Türen, Baustoffe, Rauchableitung und die Gebäudeklasse. Ich zeige, worauf Eigentümer, Hausverwaltungen und Bewohner praktisch achten sollten und wo pauschale Aussagen nicht weiterhelfen.

Diese Regeln entscheiden über die Sicherheit im Treppenhaus

  • Notwendiger Treppenraum bedeutet, dass die Treppe im Brandfall ausreichend lange nutzbar bleiben muss.
  • Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums müssen es bis zum Treppenraum oder ins Freie höchstens 35 Meter sein.
  • Die Anforderungen an Wände, Türen und Treppen hängen maßgeblich von der Gebäudeklasse ab.
  • Rauchableitung erfolgt über geeignete Fenster oder eine Öffnung mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt.
  • Abgestellte Möbel, Kartons und Fahrräder können den Rettungsweg verengen und die Brandlast deutlich erhöhen.

Welche Vorschriften in Bayern für das Treppenhaus gelten

Die wichtigste Grundlage ist die Bayerische Bauordnung, kurz BayBO. Für Mehrfamilienhäuser sind vor allem die Regeln zu Rettungswegen, notwendigen Treppen, notwendigen Treppenräumen und notwendigen Fluren entscheidend. Die jeweils genehmigten Bauunterlagen und das Brandschutzkonzept können zusätzliche Anforderungen enthalten.

Eine notwendige Treppe muss grundsätzlich in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen. Gemeint ist nicht einfach das Treppenhaus, das im Alltag bequem wirkt, sondern ein baulich geschützter Bereich, der auch bei einem Brand möglichst lange passierbar bleibt. Genau diese Trennung von Wohnungen, Keller und Treppenraum macht im Ernstfall den Unterschied.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, für eine interne Verbindung von höchstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit bis insgesamt 200 m² sowie für bestimmte Außentreppen. Ein klassisches Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen fällt allerdings häufig in eine höhere Gebäudeklasse. Deshalb würde ich mich nie allein auf die sichtbare Zahl der Stockwerke verlassen.

Die BayBO verlangt außerdem grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege je Geschoss mit Aufenthaltsräumen. Der erste führt in der Regel über die notwendige Treppe. Der zweite kann eine weitere Treppe oder eine für die Feuerwehr erreichbare Stelle sein, etwa ein geeignetes Fenster. Ein sogenannter Sicherheitstreppenraum kann unter bestimmten Voraussetzungen den zweiten Rettungsweg ersetzen.

Die Gebäudeklasse bestimmt die Anforderungen

Ob ein Treppenraum feuerhemmend, hochfeuerhemmend oder besonders widerstandsfähig ausgeführt werden muss, hängt vor allem von der Gebäudeklasse ab. Für die Einordnung zählt in Bayern nicht nur die Anzahl der Geschosse, sondern auch die Höhe und die Größe der Nutzungseinheiten.

Gebäudeklasse Vereinfachte Einordnung Wandanforderung im notwendigen Treppenraum
GK 1 und GK 2 Bis 7 m Höhe, höchstens zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt höchstens 400 m² Mehr Ausnahmen möglich, genaue Prüfung erforderlich
GK 3 Sonstige Gebäude bis 7 m Höhe Mindestens feuerhemmende raumabschließende Wände
GK 4 Bis 13 m Höhe, Nutzungseinheiten jeweils höchstens 400 m² Hochfeuerhemmend, zusätzlich mechanisch belastbar
GK 5 Sonstige Gebäude, etwa über 13 m oder mit größeren Nutzungseinheiten Wände in Bauart von Brandwänden

Die genannten Begriffe beschreiben die erforderliche Widerstandsfähigkeit eines Bauteils. Feuerhemmend bedeutet dabei nicht automatisch, dass jedes beliebige Bauteil mit einem bestimmten Produktlabel eingebaut werden darf. Entscheidend sind die zugelassene Bauart, der korrekte Einbau und die Übereinstimmung mit dem Brandschutznachweis.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 sowie bei Sonderbauten muss der Brandschutznachweis in Bayern grundsätzlich durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt oder bauaufsichtlich geprüft werden. Für ältere Wohnhäuser existiert nicht immer ein leicht auffindbares Brandschutzkonzept. Dann sollte die Hausverwaltung die Baugenehmigung, frühere Umbauunterlagen und vorhandene Prüfberichte zusammentragen, bevor sie Türen oder Wände austauschen lässt.

Was im notwendigen Treppenraum baulich geschützt werden muss

Die Wände des Treppenraums müssen als raumabschließende Bauteile ausgeführt sein. Das heißt praktisch, dass Feuer und Rauch nicht sofort aus einer angrenzenden Wohnung, einem Keller oder einem Lagerbereich in den Rettungsweg gelangen dürfen.

Auch die Oberseite des Treppenraums ist relevant. Der obere Abschluss muss grundsätzlich die Feuerwiderstandsfähigkeit der Geschossdecken erreichen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Dach den Abschluss bildet und die Treppenraumwände bis unter die Dachhaut geführt werden. Bei nachträglichen Dachausbauten wird dieser Punkt meiner Erfahrung nach besonders häufig übersehen.

In notwendigen Treppenräumen müssen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten grundsätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bodenbeläge müssen mindestens schwerentflammbar sein. Holzhandläufe oder dekorative Elemente sind deshalb nicht automatisch verboten, müssen aber zum genehmigten Aufbau und zur konkreten Gebäudeklasse passen.

Türen müssen schließen und zum Bereich passen

Öffnungen zu Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Lagern und ähnlichen Bereichen benötigen mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse. Türen zu notwendigen Fluren müssen rauchdicht und selbstschließend sein.

Bei Türen zu Wohnungen gilt nicht pauschal, dass jede Tür eine T30-RS-Tür sein muss. Die BayBO unterscheidet nach dem angrenzenden Raum und der konkreten baulichen Situation. Eine Tür, die mit einem Keil offengehalten wird, verliert jedoch ihre vorgesehene Schutzwirkung und sollte niemals so betrieben werden.

Eine Haustür darf den Rettungsweg nicht unbenutzbar machen. Ob eine bestimmte Verriegelung, Panikfunktion oder elektrische Zutrittskontrolle zulässig ist, hängt vom Gebäude und vom Brandschutzkonzept ab. Von innen muss der Fluchtweg jedenfalls sicher und ohne eine gefährliche Verzögerung nutzbar bleiben.

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Rettungswege brauchen Abstand, Licht und Rauchableitung

Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums und eines Kellergeschosses muss ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie innerhalb von 35 Metern erreichbar sein. Diese Entfernung ist kein Maß für die gesamte Flurlänge, sondern wird von der jeweiligen Stelle aus betrachtet. Bei verwinkelten Grundrissen kann der Rettungsweg deshalb schneller zu lang werden, als es auf dem Grundriss zunächst wirkt.

Jeder notwendige Treppenraum soll unmittelbar ins Freie führen. Führt der Ausgang zunächst durch einen anderen Raum, muss dieser mindestens so breit wie die zugehörigen Treppenläufe sein, dieselben Anforderungen an die Wände erfüllen und darf keine beliebigen Öffnungen zu anderen Räumen besitzen.

Treppenräume müssen beleuchtet sein. Ein fensterloser notwendiger Treppenraum benötigt bei einer Gebäudehöhe von mehr als 13 Metern zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung. Das ist besonders wichtig, weil Rauch die normale Orientierung und Stromversorgung sehr schnell beeinträchtigen kann.

Lesen Sie auch: Rauchwarnmelder in der Wohnung richtig auswählen und montieren

Rauchableitung ist keine normale Lüftung

Notwendige Treppenräume müssen belüftet und zur Unterstützung der Löscharbeiten entraucht werden können. Dafür kann in jedem oberirdischen Geschoss ein unmittelbar ins Freie führendes, öffenbares Fenster mit mindestens 0,50 m² freiem Querschnitt vorgesehen werden.

Alternativ ist eine Öffnung zur Rauchableitung an der obersten Stelle möglich. Bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 13 Metern ist zusätzlich eine solche Öffnung an der obersten Stelle erforderlich. Ihr freier Querschnitt muss mindestens 1 m² betragen, und sie muss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können.

Ein gekipptes Fenster oder ein kleiner Dachlüfter erfüllt diese Aufgabe nicht automatisch. Entscheidend sind der freie Querschnitt, die Bedienbarkeit, die Lage und die Einbindung in das genehmigte Konzept. Ich rate deshalb davon ab, alte Rauchabzugsanlagen eigenmächtig zu verkleinern oder durch irgendeinen elektrischen Lüfter zu ersetzen.

Notwendige Flure und typische Probleme im Alltag

Ein notwendiger Flur ist ein Flur, über den Rettungswege aus Wohnungen oder anderen Aufenthaltsräumen zum Treppenraum oder ins Freie führen. In Wohnungen und in bestimmten kleineren Nutzungseinheiten sind solche Flure nicht erforderlich. In größeren Mehrfamilienhäusern können sie jedoch ein eigener brandschutztechnischer Abschnitt sein.

Notwendige Flure müssen breit genug für den erwarteten Verkehr sein. Rauchabschnitte sollen höchstens 30 Meter lang sein. Führt ein Flur nur in eine Richtung zu einem Sicherheitstreppenraum, darf er höchstens 15 Meter lang sein. Die notwendigen Abschlüsse müssen rauchdicht und selbstschließend sein und dürfen nicht durch abgestellte Gegenstände blockiert werden.

Im Alltag entstehen die größten Probleme selten durch fehlende Technik, sondern durch Nutzung. Kinderwagen, Schuhschränke, Kartons, Möbel, Müllsäcke und Fahrräder engen den Weg ein und bringen zusätzliche Brandlast in den Rettungsweg. Ein einzelner kleiner Gegenstand ist nicht automatisch ein Rechtsverstoß. Eine dauerhaft vollgestellte Treppe ist aber sicherheitstechnisch nicht akzeptabel.

Für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 verlangt die BayBO gut zugängliche Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Fahrräder und Mobilitätshilfen, sofern die Wohnungen nicht ebenerdig liegen. Das ist ein sinnvoller Ansatz, denn ein Verbot funktioniert nur dann dauerhaft, wenn es eine praxistaugliche Alternative gibt.

  • Keine Gegenstände vor Türen, auf Podesten oder in Engstellen lagern.
  • Selbstschließende Türen nicht verkeilen oder mit schweren Gegenständen offenhalten.
  • Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Zugänge jederzeit freihalten.
  • Defekte Beleuchtung, beschädigte Türschließer und blockierte Rauchabzüge sofort melden.
  • Private Möbel oder Dekorationen nicht ohne Prüfung in den gemeinschaftlichen Rettungsweg stellen.

Altbau, Umbau und Nachrüstung richtig angehen

Bei einem Altbau lässt sich die Frage nach dem Brandschutz nicht allein mit der aktuellen BayBO beantworten. Entscheidend sind zunächst das ursprüngliche Baurecht, spätere Umbauten, eine mögliche Nutzungsänderung und der vorhandene Bestandsschutz. Bestandsschutz bedeutet aber nicht, dass jede gefährliche Situation dauerhaft hingenommen werden muss.

Wer Wohnungen zusammenlegt, das Dachgeschoss ausbaut, den Keller anders nutzt oder die Haustüranlage verändert, kann neue Anforderungen auslösen. Besonders kritisch sind Durchbrüche in Treppenraumwänden, neue Leitungen, nachträgliche Dämmungen und der Einbau von Wohnungstüren ohne passenden Nachweis.

Ich würde bei einem älteren Mehrfamilienhaus in dieser Reihenfolge vorgehen:

  1. Gebäudeklasse und Gebäudehöhe anhand der genehmigten Unterlagen prüfen.
  2. Baugenehmigung, Grundrisse, Brandschutznachweis und frühere Prüfberichte zusammentragen.
  3. Rettungswege, Treppenraumwände, Türen, Rauchableitung und Feuerwehrzugang vor Ort aufnehmen.
  4. Abweichungen durch einen qualifizierten Brandschutzplaner bewerten lassen.
  5. Maßnahmen priorisieren, zuerst blockierte Rettungswege und nicht schließende Türen.
  6. Nach der Ausführung die Funktion von Türschließern, Rauchabzügen und Sicherheitsbeleuchtung dokumentieren.

Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren innerhalb der Wohnungen bleiben wichtig. Sie ersetzen aber keinen geschützten Treppenraum und keinen zweiten Rettungsweg. Ein Rauchmelder warnt die Bewohner frühzeitig, verhindert jedoch nicht, dass ein verrauchte Fluchtweg unpassierbar wird.

Eine praktische Kontrolle für Eigentümer und Bewohner

Für eine erste Kontrolle genügen oft zehn Minuten mit einem Grundriss und einem aufmerksamen Rundgang. Ich prüfe zuerst, ob ich von jeder Wohnungstür ohne Hindernisse ins Freie gelangen könnte, ob Türen selbstständig schließen und ob Keller- oder Lagerräume direkt in den Treppenraum öffnen.

Prüfpunkt Was unauffällig wäre Wann Fachleute nötig sind
Treppenbreite und Podeste Keine Einengung, keine abgestellten Gegenstände Bei Umbauten, Engstellen oder unklaren Bestandsmaßen
Türen Türblatt intakt, Türschließer funktioniert, kein Verkeilen Bei Brand- oder Rauchschutztüren ohne Kennzeichnung oder Nachweis
Rauchableitung Fenster oder Rauchabzug vorhanden und erreichbar Bei Dachklappen, defekten Anlagen oder Gebäuden über 13 m
Beleuchtung Treppenraum vollständig beleuchtet Bei fensterlosen Treppenräumen über 13 m und fehlender Sicherheitsbeleuchtung
Kelleranschluss Abschluss zur Treppe schließt zuverlässig Bei Umbauten oder fehlender Einstufung des Abschlusses

Bei einer akuten Gefahr, etwa Rauch im Treppenhaus oder einem Brand, gilt nicht die Suche nach dem zweiten Fluchtweg durch den Rauch. In der Wohnung bleiben, Tür schließen, Feuerwehr über 112 rufen und sich am Fenster bemerkbar machen kann sicherer sein. Die richtige Entscheidung hängt von der konkreten Lage ab, doch ein verrauchte Treppe sollte niemals blind durchquert werden.

Was im Treppenhaus den größten Sicherheitsgewinn bringt

Für ein Mehrfamilienhaus in Bayern bringt meist eine Kombination aus baulicher Trennung, funktionierenden selbstschließenden Türen, freiem Rettungsweg und zuverlässiger Rauchableitung den größten Nutzen. Teure Sondertechnik ist nicht automatisch besser, wenn eine Kellertür offensteht oder der Flur mit Kartons zugestellt ist.

Mein praktischer Rat lautet deshalb, zuerst die genehmigte Situation mit dem tatsächlichen Zustand zu vergleichen. Wo beides nicht zusammenpasst, sollte die Hausverwaltung nicht improvisieren, sondern eine fachkundige Bewertung und bei Bedarf die zuständige Bauaufsichtsbehörde einbeziehen. So wird aus Brandschutz im Treppenhaus keine Sammlung von Verbotsschildern, sondern ein Rettungsweg, der im Ernstfall tatsächlich funktioniert.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich sind je Geschoss mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich. Der erste führt meist über die notwendige Treppe, der zweite über eine weitere Treppe oder eine für die Feuerwehr erreichbare Stelle, etwa ein geeignetes Fenster. Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums oder Kellergeschosses muss der Treppenraum oder das Freie innerhalb von 35 Metern erreichbar sein.

Die Gebäudeklasse bestimmt unter anderem die Anforderungen an die Wände des notwendigen Treppenraums. In Gebäudeklasse 3 sind mindestens feuerhemmende raumabschließende Wände erforderlich, in Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmende und mechanisch belastbare Wände. Bei Gebäudeklasse 5 müssen die Wände in Bauart von Brandwänden ausgeführt sein; die genaue Einordnung richtet sich nicht nur nach der Geschosszahl, sondern auch nach Höhe und Größe der Nutzungseinheiten.

In jedem oberirdischen Geschoss kann ein unmittelbar ins Freie führendes, öffenbares Fenster mit mindestens 0,50 m² freiem Querschnitt vorgesehen werden. Alternativ ist eine Öffnung an der obersten Stelle möglich. Bei Gebäuden über 13 Metern Höhe muss dort zusätzlich eine Rauchableitungsöffnung mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt vorhanden sein, die vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz bedienbar ist.

Öffnungen zu Kellern, Lagern, Werkstätten und nicht ausgebauten Dachräumen benötigen mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse. Türen zu notwendigen Fluren müssen rauchdicht und selbstschließend sein. Eine Tür, die mit einem Keil offengehalten wird, verliert ihre Schutzwirkung und sollte niemals so betrieben werden.

Eine verrauchte Treppe sollte niemals blind durchquert werden. Je nach Lage kann es sicherer sein, in der Wohnung zu bleiben, die Tür zu schließen, die Feuerwehr über 112 zu rufen und sich am Fenster bemerkbar zu machen. Rauchwarnmelder helfen bei der frühen Warnung, ersetzen aber keinen geschützten Treppenraum und keinen zweiten Rettungsweg.
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Autor Siegbert Hanke
Siegbert Hanke
Mein Name ist Siegbert Hanke und seit 12 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Sicherheit, Garten und Haushalt. Diese lange Zeit hat mir die Möglichkeit gegeben, ein tiefes Verständnis für die vielfältigen Aspekte zu entwickeln, die für ein sicheres und angenehmes Zuhause wichtig sind. Mich fasziniert besonders, wie man mit dem richtigen Wissen und einfachen Mitteln den Alltag sicherer und den Garten schöner gestalten kann. Ich lege Wert darauf, Informationen so aufzubereiten, dass sie für jeden verständlich sind, sei es die richtige Handhabung von Haushaltsgeräten, Tipps zur Gartengestaltung oder Präventionsmaßnahmen für die Sicherheit. Mein Ziel ist es, Ihnen stets nützliche, fundierte und aktuelle Ratschläge zu geben, die Sie direkt in Ihrem Leben anwenden können.
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